17.06.2009, 00:54 | #31 |
Dr. Sommer
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AW: Kennt sich jemand mit Arbeitsrecht/Ausbildungsrecht aus?
Mensch Walrod, was ist denn nur los mit dir?
Was will sie mit nem Dirndl? Was laberst du von Lappi, PC Analdings? Was? Hyper 9 stellig? 0 Sstellig is untertrieben, bei mir gbts 6,85x 10^23 orgis! Ich versteh leider nur Bahnhof! Find ich nich gut, dass du mich überhaupt ansprichst nach allem was zwischen uns war! EINE BODENLOSE FRECHHEIT! Wo ist noch mal die IGNORIER Taste?! HILFE Naja dar ümmer ich mich ein anderes mal! Ich muss mal kacka machen Und nein, ich verkauf dir keine dufte Höschen *g* Bin seriös 09! |
17.06.2009, 01:08 | #32 |
Registrierter Benutzer
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AW: Kennt sich jemand mit Arbeitsrecht/Ausbildungsrecht aus?
Ich versteh schon ka Sorge.
6,85 = Dei Penis Länge in erregierten Zustand in der Masseinheit cm 10^ = Sollte wahrscheinlich die Zollgröße aussagen, aber dafür steht immer noch ------> " <------- (wär auch a bissel dick) Und 23x hast also schon abgejodelt, ohne jemals deiner Partnerin ein müdes Lächeln oder zumindest den Anschein eines Orgasmus ins Gesicht zu zaubern? Bäääääd you are my Hero! Und des seriös 2009 kauft dir net ma Boosti für nen Gutschein im Puff ab.
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Es wird Wagen geben, die von keinem Tier gezogen werden und mit unglaublicher Gewalt daherfahren |
17.06.2009, 13:48 | #33 |
Captain Slow
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AW: Kennt sich jemand mit Arbeitsrecht/Ausbildungsrecht aus?
Mal zurück zum Thema:
Handelt es sich denn um eine eigenständige Bäckerei, oder ist der Chef deiner Holden z.B. ein Franchise-Nehmer einer größeren Kette? Weil dann hätte die Konzernleitung u.U. ebenfalls Interesse an dem Fall und z.B. an den beschriebenen Methoden zum "Stromsparen"... Jedenfalls wünsch ich deiner Freundin viel Kraft und drück euch die Daumen.
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Wer nichts weiß, muss alles glauben. |
17.06.2009, 14:58 | #34 |
Supra Modulator
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AW: Kennt sich jemand mit Arbeitsrecht/Ausbildungsrecht aus?
.. wurde ja schon viel sinniges und unsinniges geschrieben. Anwalt: kostet (Dein) Geld. Ob es vom Arbeitgeber zu erstatten ist hängt vom Arbeitsgericht und ggf. Prozessausgang ab. Viel sicherer ist, jede noch so kleine Begebenheit detailiert mit Datum und Uhrzeit zu protokollieren ("Gedächtnisprotokoll"). Das Ganze dann über einen Zeitraum von mehreren Wochen, so dass eine schöne lange Liste draus wird. Sowas wirkt nur in der Summe beeindruckend. Einzelfälle lassen sich immer wegdiskutieren. Das ist überhaupt die wichtigste Basis, um anschliessend irgendeine weitere Maßnahme zu ergreifen. Bei so einer gut gelegten Basis ist der nächste Schritt eigentlich egal, fast jeder wird funktionieren wenn diese Basis stimmt.
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17.06.2009, 17:45 | #35 | |
Dr. Sommer
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AW: Kennt sich jemand mit Arbeitsrecht/Ausbildungsrecht aus?
Zitat:
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17.06.2009, 17:48 | #36 | |
Dr. Sommer
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AW: Kennt sich jemand mit Arbeitsrecht/Ausbildungsrecht aus?
Zitat:
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17.06.2009, 18:22 | #37 |
Registrierter Benutzer
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AW: Kennt sich jemand mit Arbeitsrecht/Ausbildungsrecht aus?
Hi,
man müsste erst mal wissen, ob deine Freundin über 18 ist. Ist sie nämlich unter 18, greift das Jugendarbeitschutzgesetz. D.h. sie darf nicht mehr als 8 Std. täglich und 40 Std. in der Woche arbeiten. (§1 JArbSchG) Wenn sie bis 6 Std. arbeitet muss sie eine Pause von 30 min machen. Über 6 Std arbeit sind es 60 min Pause. (§11 JArbSchG) Sie darf zwar nur 5 Tage die Woche arbeiten (§15) aber Samstagsarbeiten ist in Bäckereien erlaubt. (§16). D.h er muss ihr ausser dem Sonntag noch einen anderen Tag freigeben. Ist sie über 18 Jahre musst du im Arbeitszeitgesetz schauen. Da heißt es im §3, dass sie die 8 Std.eigentlich nicht überschreiten darf, die Arbeitszeit sich aber auf 10 Std. täglich erhöhen kann. der Durchnitt der Stunden muss aber bei 24 Wochen wieder 8 Std. täglich ergeben. Eine Ruhezeit von 11 Std. zwischen Feierabend und Arbeitsbeginn muss eingehalten werden. §5. Bei den Pausen ist es bis 6 Std. 30 min und ab 6 Std 45 min. §4 Ich würde aber an ihrer Stelle erst ne neue Ausbildungsstelle suchen. Und erst dann rechtliche Schritte unternehmen. Vielleicht kennt der Chef jemanden auf der HWK oder in der Innung und erfährt dadurch, dass ihr euch informiert habt. Dann macht er ihr das Leben mit Sicherheit noch schwerer. Was die Videokamara angeht: Da lachen ja die Hühner! Wenn der sich noch nicht mal den Strom für den Kühlschrank leisten kann, wie will er sich dann ne Kameraauswertung leisten können? Ausserdem muss sowas genehmigt werden und darf auch nur im Kassenbereich oder im Tresorbereich hängen! Hoffe ich konnte euch helfen. Lg Daniela Ist sie über 18 gilt das
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17.06.2009, 18:26 | #38 |
Dr. Sommer
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AW: Kennt sich jemand mit Arbeitsrecht/Ausbildungsrecht aus?
Er fährt aber Porsche hehe... naja wie dem auch sei! sie is über 18! Also ich hab ihr auch gesagt, sie soll niemandem was davon erzählen. Erst wenn alles 100 Prozent klar geht mit der neuen Bäckerei, dann kann sie machen was sie will. Wenn das mit der anderen Bäckerei klar geht, dann wäre das gut, ansonsten hätte ich über einen ehemaligen Arbeitskollegen kontakt zu einer großen Bäckereikette hier direkt in der Umgebung, ich meld mich dann mal was Sache ist!
Danke für die Hilfe, top Forum! |
22.06.2009, 18:30 | #39 |
Dr. Sommer
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AW: Kennt sich jemand mit Arbeitsrecht/Ausbildungsrecht aus?
Meine Freundin war eben bei dem anderen Chef der anderen Bäckerei. Also das einzig positive was der heut gemeint hat war, dass sie n gutes Zeugnis hat. Sonst war er total ernst und streng und meinte sowas, sie müsse dann abends die Kasse machen, sie nimmt 200 Euro mit nach hause und wenn am Abend irgend ein Fehlkassenstand ist, z.B. 15 Euro, dann habe sie den auszugleichen von ihrem privatem Geld am nächsten Tag, sonst ist die gleich gekündigt (is die Welt noch zu retten? Was is wenn ein anderer Azubi am vormittag n scheiss kassiert hat/oder anderer Mitarbeiter? Dann darf das die Person in der Spätschicht ausbügeln? Weil so wie ich das System erwarte, gibts sicher kein Kassensturz bei Schichtwechsel). Oder sowas von wegen, wenn sie dann dort is und sie ihm irgendwie nich passt, dann schmeisst er sie "gleich" raus.. Also sorry, wo leben wir hier denn? Wenn ich ein scheiss Azubi vor mir habe, der wechseln möchte, weils ihm wo anders beschissen geht, dann bin ich doch wenigstens etwas freundlich und fang nich beim ersten Gespräch an mit diesem blöden Gelaber! KLAR würd ich dem neuen Azubi dann klar machen, dass er sich bei mir im Unternehmen anzustrengen hat, aber das kann man auf eine ganz andere Weise machen! Die Menschen kotzen mich grad nur noch an. Sie solle mal am Donnerstag kommen und naja Probearbeiten sozusagen hm
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22.06.2009, 18:50 | #40 |
Registrierter Benutzer
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AW: Kennt sich jemand mit Arbeitsrecht/Ausbildungsrecht aus?
naja, klauen is auch sonstwo ein kündigungsgrund. das mit dem abrechnen und dem fehlbetrag aus eigener kasse auffüllen is auch sonst gang und gebe. was natürlich nich sein darf, ist das nach kassenübergabe kein "kassensturz" stattfindet. aber jetzt gleich wieder alles verteufeln nur weil der neue chef beim ersten gespräch mal den tarif durchgegeben hat is fehl am platze. sie soll beim probearbeiten besser mit den angehenden arbeitskollegen quatschen, da wird dann schnell klar ob sich der wechsel lohnt oder sie vom regen in die traufe kommt.
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22.06.2009, 18:54 | #41 |
Dr. Sommer
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AW: Kennt sich jemand mit Arbeitsrecht/Ausbildungsrecht aus?
ja Vorraussetzung für dieses Gang und Gebe, wäre eine korrekte Kassenführung und das hört sich für mich komisch an! 200 Euro mit nach Hause nehmen, ich bin da ganz andere Qualitäten und Handhabungen gewöhnt, vielleicht darum. Aber ne da kann ich nich zustimmen mit dem "Tarif mal durchgegangen"! Ich würd den Azubi ganz anders einführen auch nicht sagen "ja wenn du mir nicht passt, fliegst du gleich wieder" und dann? Wenn er irgend wie seine alte nich bumsen durfte, hat er schlechte Laune und dann passt ihm meien Freundin nach nem Monat nicht und er kickt sie raus und sie steht dann ausbildungslos da also sorry *lach*
Ja das Probearbeiten muss sie schon machen! Dann muss sie sich entscheiden! Geändert von BAD_SUPRA (22.06.2009 um 20:03 Uhr). |