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Alt 16.06.2009, 18:37   #16
Daniel
Der goldene Splint
 
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AW: Kennt sich jemand mit Arbeitsrecht/Ausbildungsrecht aus?

Zitat:
Zitat von Helter-Skelter Beitrag anzeigen
Von meiner Freundin

Also, ich bin gelernte Rechtsanwaltsfachangestellte und habe bei nem Fachanwalt für Arbeitsrecht gelernt.

Schreibt euch auf jeden Fall alles auf (mit Datum und Uhrzeit). Am besten Anrufliste und SMS nicht löschen, denn die könnt ihr dann als Beweis nehmen.

Deine Freundin soll sich auch die Überstunden mit Datum und Uhrzeit aufschreiben.

Dann würde ich mal bei der Kammer/Innung etc. (evtl. sogar Gewerkschaft) anrufen und nen Termin ausmachen. Lasst euch da bloß net abwimmeln.
Zum Termin bringt ihr dann alle gesammelten Unterlagen mit (nix im Original rausgeben!) und tragt euer Problem vor.
Deine Freundin sollte sich evtl. auch informieren, ob es einen Ausbilder gibt, der sie weiter übernehmen würde.

Wenn der Arbeitsplatzwechsel geregelt ist, würde ich dann mal beim Arbeitsgericht vorbeischauen und ne Klage wegen der nicht bezahlten Überstunden einreichen. Achtung: der Anspruch verjährt! (ich glaube nach 3 Jahren). In der Regel kann dort ein Rechtspfleger eine Klage fertigen und einreichen. Gewerkschaften regeln sowas in der Regel auch.

Beim Amtsgericht das für deine Freundin zuständig ist, könnt ihr euch auch mal informieren, ob es dort eine kostenlose Rechtsberatung gibt.
Eigentlich müsste es das bei jedem Amtsgericht geben.

Falls ihr doch zum Anwalt wollt, was hier vielleicht gar net so falsch wäre, könnt ihr beim Amtsgericht auch einen Beratungshilfeschein beantragen. Hier kommt es allerdings auf die Einkommensverhältnisse deiner Freundin an, ob ihr zusammenlebt etc. (kannst ja dann ne PN an Helter schreiben).
Mit dem Beratungshilfeschein wären dann schon mal die Kosten der außergerichtlichen Vertretung geregelt, deine Freundin müsste hier lediglich noch 10,00 € drauf zahlen.

Wenn dann die außergerichtliche Vertretung net viel bringt, gibt es natürlich auch die Möglichkeit Prozesskostenhilfe für das gerichtliche Verfahren einzureichen.


LG, Angie


hey helter, das war dein erster sinnvoller beitrag in diesem forum
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