AW: Kennt sich jemand mit Arbeitsrecht/Ausbildungsrecht aus?
naja, klauen is auch sonstwo ein kündigungsgrund. das mit dem abrechnen und dem fehlbetrag aus eigener kasse auffüllen is auch sonst gang und gebe. was natürlich nich sein darf, ist das nach kassenübergabe kein "kassensturz" stattfindet. aber jetzt gleich wieder alles verteufeln nur weil der neue chef beim ersten gespräch mal den tarif durchgegeben hat is fehl am platze. sie soll beim probearbeiten besser mit den angehenden arbeitskollegen quatschen, da wird dann schnell klar ob sich der wechsel lohnt oder sie vom regen in die traufe kommt.
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